Amtssprache: Die bei weitem wichtigste Kategorie ist der Status als "Amtssprache". Eine Amtsprache ist eine Sprache, die innerhalb eines Landes gesetzlich anerkannt ist und in der staatlichen Verwaltung verwendet werden darf/muss. Die Bürger haben das gesetzlich festgeschriebene Recht (manchmal auch die Pflicht), diese Sprache bei den Behörden des Landes zu verwenden. Die Anerkennung einer Sprache als „Amtssprache“ ist in der Regel der wichtigste Schritt, zur Anerkennung sprachliche Minderheiten. |