Textfeld: Der Status einer Sprache wird bestimmt durch:
1) Die Anerkennung der Sprache innerhalb eines Landes/Staates als Sprache dieses Landes 
2) Die politische Funktion der Sprache innerhalb eines Staates als offizielle Sprache, Regionalsprache, Minderheitensprache usw.
3) Die Verwendung der Sprache (Geschriebene und/oder gesprochene Sprache, Standardsprache/Nichtsprache, Alltagssprache, Verkehrssprache, Internationale Verkehrssprache usw.).
4) Die soziale Funktion, die eine Sprache für die Identität und die Kultur einer Bevölkerung oder einer bestimmten sozialen Gruppe hat.
Der Status einer Sprache wird auch als PRESTIGE bezeichnet.Textfeld: Eine Staatssprache ist in der Regel die einzige offizielle Sprache eines Landes. Manche Staaten wie die Schweiz haben aber auch mehrere Staatssprachen. Eine Staatssprache ist zugleich auch eine Amtssprache. 
Die Staatssprache hat Vorrang gegenüber allen anderen Sprachen des Landes. Das heißt, es ist dies die Sprache der staatlichen Verwaltung, der Schulen, der Gesetzgebung usw. Das Land präsentiert sich nach außen üblicherweise in dieser Sprache. 
In den meinsten Ländern ist die Staatssprache auch ein wichtiges Mittel für die Identitätsbildung, d.h., dass viele Menschen ihre Identität über die Sprache definieren: Man ist Deutscher, Franzose, Japaner usw. "weil man Deutsch / Französisch / Japanisch usw. spricht".

Mehrsprachige Länder wie die Schweiz, Belgien, Kanada, Finnland usw. haben mehrere offizielle Sprachen. Diese werden als „Co-Staatssprache“ bezeichet. Sie sind entweder völlig gleichberichtigt oder haben besondere Recht auf einem Teilgebiet des Landes. Ein typisches Beispiel dafür ist die Schweiz. Sie hat 4 offizielle Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Belgien hat 3 offizielle Sprachen: Niederländisch (Flämisch), Französisch (Wallonisch) und Deutsch. Die Verwendung von Deutsch ist jedoch auf ein kleines Gebiet in Ostbelgien beschränkt.

Amtssprache: Die bei weitem wichtigste Kategorie ist der Status als "Amtssprache". Eine Amtsprache ist eine Sprache, die innerhalb eines Landes gesetzlich anerkannt ist und in der staatlichen Verwaltung verwendet werden darf/muss. Die Bürger haben das gesetzlich festgeschriebene Recht (manchmal auch die Pflicht), diese Sprache bei den Behörden des Landes zu verwenden. Die Anerkennung einer Sprache als „Amtssprache“ ist in der Regel der wichtigste Schritt, zur Anerkennung sprachliche Minderheiten.